WARUM ? |
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Schutz vor rechtlichen Konsequenzen Strafen und Sanktionen |
Schärfere Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht |
Geldstrafen bis 50.000 Euro (§ 130 und § 30 OWiG) |
Geldstrafen bis zu einer Million Euro wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist |
Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (§ 222 und § 230 StGB) |
Zivilrechtliche Ansprüche vom Geschädigten gemäß § 823 BGB |
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WER ? |
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Inhaber und Geschäftsführer, Werksleiter, Technische Leiter, Personal- und Organisationsleiter, Meister und Vorarbeiter |
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WIE ? |
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Einsatz der BSVZ-Verwaltungsplattform |
Verfügbarkeit des Systems rund um die Uhr - weltweit |
Umsetzung der RFID-Technik für schnelle und eindeutige Identifikation |
Automatische aktive Benachrichtigung bei Prüffälligkeit |
Massive Zeit- und Kostenersparnis |
Erweiterbares Inhouse-System |
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Vorteil |
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Einfache Umsetzung der Überwachungspflicht |
Zeitersparnis |
Kostenersparnis |
Transparenz |