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Prüfung vor Arbeitsbeginn
Es dürfen nur unbeschädigte Klemmen mit lesbaren Typen-, Traglast- und Greifbereichsangaben verwendet werden. Sichtkontrolle
vor dem ersten und jedem weiteren Einsatz auf offenkundige Mängel! Es ist darauf zu achten, dass die Oberflächen des Bleches,
an der die Klemme angeschlagen wird, möglichst trocken, fett-, farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei sind, so dass der
Kontakt der Zähne zum Hebegut nicht behindert wird, bzw. Schutzbeläge die erforderliche Reibung erzeugen können.
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Fest- und Klemmbacke oder deren Schutzbeläge sind auf
Verschleiß und Mängel zu prüfen. Beide Klemmbacken müssen
ein sauberes Profil besitzen und die Zähne dürfen nicht zu stark
verschlissen sein. (Herstellerangaben in der Betriebsanleitung
beachten, ca. Richtwert max. 30 % Abnutzung). Schutzbeläge
dürfen nicht verschmutzt, beschädigt, uneben oder zu stark
abgenutzt sein.
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Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf Beschädigungen,
Korrosion, Risse oder Verformungen hin zu überprüfen.
Die Klemme muss sich gut öffnen und schließen lassen.
Feder überprüfen. Diese muss in der „Zu“- Stellung eine deutlich
spürbare Federkraft aufweisen, wenn man auf die Aufhängeöse
drückt.
Wartung, Prüfung und Reparatur von Hebeklemmen
Lastaufnahmemittel sind durch laufende Wartungen (gemäß Vorschriften und Herstellerangaben) in einem betriebssicheren Zustand
zu halten (BetrSichV).
Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV von Lastaufnahmemitteln sind mindestens einmal jährlich, bei schweren Einsatzbe-
dingungen in kürzeren Abständen, von einem sachkundigen Prüfer vorzunehmen. Von den Prüfungs- und Wartungsarbeiten sind
Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren. Die Prüfungen sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen, wobei der Zustand
von Bauteilen hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt, sowie die Vollständigkeit
und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden muss. Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
Reparaturen und Instandsetzungen dürfen nur von autorisierten, sachkundigen Personen mit Originalersatzteilen durchgeführt werden!
Klemmen ohne Schwenköse dür-
fen seitlich nicht belastet werden
(Schräges Aufsetzen der Klemme am
Blech in Zugrichtung des Anschlag-
mittels ist in der Regel nicht zulässig,
da die Klemmbacken dann zu nah
an der Blechkante greifen würden
- ein korrekter Sitz der Klemme am
Hebegut ist so nicht gegeben).
Die Klemmen müssen bis zum
Anschlag auf das zu transportie-
rende Blech aufgesetzt werden, das
Gehäuse muss auf beiden Seiten an
der Blechkante aufliegen.
Mit Klemmen für den Transport
von Blechen in vertikaler Lage darf
immer nur eine einzelne Blechtafel
transportiert werden. Die Klemm-
wirkung muss an der Vorder- und
Rückseite eines Hebegutes gegeben
sein. Der vertikale Transport von
mehr als einem Blech ist verboten.
Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten,
wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Last richtig
angeschlagen ist und sich keine Personen innerhalb des
Gefahrenbereiches befinden.
403
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Bei Klemmen für den Transport von Blechen in horizontaler
Lage ist dies bauartabhängig. Zum Beispiel bei Blechpaketen,
die sich nicht durchbiegen, können mit entsprechenden
Klemmentypen bzw. Hebegeschirren auch mehrere Bleche
gemeinsam gehoben werden.
Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in ange-
hobenem oder gespanntem Zustand belassen.
Beim Einhängen ist darauf zu achten, dass das Lastaufnah-
memittel so bedient werden kann, dass der Anschläger weder
durch das Gerät selbst noch durch das Tragmittel oder die
Last gefährdet wird.
Beachten Sie bitte auch die reduzierten Traglasten bei
Klemmen je nach Schwenkbereich des Tragrings bzw. Ein-
satzrichtung der Klemme. Achtung - nicht alle am Markt
befindlichen Klemmentypen sind für einen Schwenkbereich
von 180° geeignet – Betriebsanleitung genau beachten!
Bei Funktionsstörungen ist das Lastaufnahmemittel sofort
außer Betrieb zu setzen.
Auf eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle wurde hier nicht
eingegangen, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!